Das Landgericht Berlin hat der Klage auf Zustimmung zur Untervermietung an eine geflüchtete Ukrainerin stattgegeben. Zur Vorgeschichte: Eine Mieterin hatte geklagt, da ihre Vermieterin eine Zustimmung zur Untervermietung an eine geflüchtete Frau aus der Ukraine nur unter der Bedingung gewährte, dass der Mietvertrag auf eine Indexmiete angepasst würde – und damit eine Erhöhung der Mietkosten bedeutete. Das Landgericht hat der Klage auf Zustimmung zur Untervermietung stattgegeben. Die Grundlage der Entscheidung stellte ein persönliches Interesse der Mieterin, das sich aus den „eigenen (höchst)persönlichen ethischen Grundüberzeugungen“ generierte, dar. Gerade in der eigenen Wohnung dürfe man sein Leben nach diesen Überzeugungen ausrichten.

Bea Fünfrocken vom Projekt “Wohnraum für Geflüchtete” bei XENION: “Das Urteil ist ein riesiger Erfolg, denn hier wird bestätigt, dass Mieter:innen aus humanitären Gründen und aufgrund ihrer ethischen Überzeugungen berechtigt sind, unterzuvermieten. Es bestärkt uns darin, mehr solidarische Menschen zu ermutigen, an Geflüchtete zu vermieten oder unterzuvermieten!”

Wer sich durch dieses Urteil ermutigt fühlt, selbst an Menschen mit Fluchtgeschichte zu vermieten oder untervermieten, ist herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden. Bea Fünfrocken informiert bei Anfrage gerne über das Projekt Wohnraum für Geflüchtete und unsere Unterstützungsmöglichkeiten seitens XENION. Wir vermitteln und begleiten bei allen Schritten von der Suche nach den richtigen Mitbewohner:innen oder Mieter:innen, beim Einzug und während des Miet-/Wohnverhältnisses.

Kontakt: Bea Fünfrocken, Email: mietangebote@xenion.org

Mehr Infos zu unserem Projekt Wohnraum für Geflüchtete bei XENION gibt es hier.

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