Der Journalist und Vormund Andreas Thewalt hat Anzeige erstattet gegen die Senatorin für  Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin, Frau Katharina Günther-Wünsch als Verantwortliche für ihre Verwaltung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Berliner Schulgesetz, gegen die UN-Kinderrechtskonvention  sowie wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Kläger Thewalt hat als Vormund mehrerer unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter die schlechten Aufnahmebedingungen, die langen Wartezeiten auf das Erstgespräch und die unrechtmäßige Vorenthaltung des Schulbesuchs miterlebt. Ausschlaggebend für seine Initiative war eine Auskunft der Senatsverwaltung, derzufolge junge Menschen ab 15 Jahren nicht zur Schule anzumelden seien.

Dies ist hochgradig problematisch. Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulbesuch. Dieses Recht gilt für die gesamte Jugendzeit und darf nicht eingeschränkt werden. Für geflüchtete Kinder ist der Schulbesuch zudem in besonderer Weise wichtig, um anzukommen, die Sprache zu lernen und wieder Stabilität im Alltag zu erfahren.

Der vollständige Text der Anzeige lautet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Senatorin für  Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin, Frau Katharina Günther-Wünsch als Verantwortliche für ihre Verwaltung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Berliner Schulgesetz, gegen die UN-Kinderrechtskonvention  sowie wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Begründung:  Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, und Familie des Landes Berlin hat zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen, verweigert vielen aber offenbar vorsätzlich den Schulbesuch, verstößt damit gegen das Berliner Schulgesetz und gefährdet dadurch auch deren Kindeswohl, zu dem laut § 1666 BGB ausdrücklich auch das „geistige“ und „seelische“ Wohl von Kindern gehört. (…)

Dies dürfte eindeutig ein Verstoß gegen das Berliner Schulgesetz sein. 

Denn darin heißt es in § 41,2:  „Ausländische Kinder und Jugendliche, denen auf Grund eines Asylgesuchs nachgewiesen durch die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweis) gemäß § 63a des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder eines Asylantrags der Aufenthalt in Berlin gestattet ist oder die hier geduldet werden, unterliegen der allgemeinen Schulpflicht.“ 

Von diesem Verstoß gegen die Schulpflicht, den die Senatsverwaltung offenkundig angeordnet hat, könnten in Berlin nach Angaben kundiger Menschen, die ich allerdings nicht überprüfen kann, mehrere hundert minderjährige Flüchtlinge betroffen sein. Denen würde dann rechtswidrig auf Geheiß der genannten Senatsverwaltung der Besuch einer Schule verwehrt. 

Das wäre dann zudem ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Nach dieser sind Schulen jedem Kind „verfügbar und zugänglich“ zu machen  (siehe Ar. 28 der UN-Kinderrechtskonvention). An diese Konvention ist auch Deutschland rechtlich gebunden. 

Aus den genannten Gründen erstatte ich wegen dieser Rechtsverstöße Anzeige gegen die Senatorin, die ja für die Senatsverwaltung verantwortlich ist und bitte die Ermittlungsbehörden in Berlin darum, tätig zu werden und dem Recht Geltung zu verschaffen. 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Thewalt