Der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 sieht für die Psychosozialen Zentren für Geflüchtete (PSZ) Kürzungen um etwa 9,7 Mio. € vor, die verheerende Auswirkungen sowohl auf etablierte Versorgungsstrukturen als auch auf kürzlich aufgebaute Einrichtungen hätte. Diese Kürzungen gehen nicht nur zu Lasten der Zielgruppen der Programme und der Mitarbeitenden vor Ort, sie bedrohen auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Auf keinen Fall dürfen die Fördermittel gekürzt werden, vielmehr müssen diese längerfristig zur Verfügung stehen, um eine nachhaltige kontinuierliche Arbeit gewährleisten zu können und den Abbruch von Hilfe-/ Beratungsleistungen sowie den Verlust von qualifiziertem Fachpersonal zu verhindern. (Siehe dazu auch das Factsheet der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege)

Die geplanten Kürzungen sind die Antwort der Bundesregierung auf die höchsten Zuwanderungszahlen und die schwerste Versorgungskrise von Geflüchteten seit 2015. Von den Fördermitteln werden deutschlandweit 47 Psychosoziale Zentren finanziert. Diese versorgen schon bei den aktuell verfügbaren Fördermitteln nur 4,1 % der potentiell behandlungsbedürftigen Geflüchteten.

Die drohenden Kürzungen hätten zur Folge, dass wir noch weniger traumatisierte Geflüchtete aufnehmen und versorgen können. Traumata und andere psychische Erkrankungen müssen jedoch unbedingt frühzeitig behandelt werden, da sie sonst chronisch werden können und als Folge auch die Integrationschancen stark beeinträchtigen.

Aufgrund des enormen Versorgungsbedarfs kann XENION bereits jetzt nur einen Bruchteil der Therapieanfragen abdecken. Menschen, die in ihrem Herkunftsland Krieg und Folter erlebt haben, warten monatelang auf einen Therapieplatz. Die geplante Kürzung hätte zur Folge, dass tausende geflüchtete Menschen keine professionelle Therapie und Beratung mehr erhalten würden, die sie dringend brauchen, um sich hier ein neues Leben aufzubauen.

Was es stattdessen braucht?

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im bevorstehenden Haushaltsverfahren an den Koalitionsvertrag zu halten und die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage von geflüchteten Menschen umzusetzen. Dies bedeutet unter anderem, die Mittel für die Psychosozialen Zentren nicht zu kürzen, sondern mindestens in der aktuellen Höhe beizubehalten.