Die Einführung einer Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist ein politisches Instrument, mit dem die Selbstbestimmung von Geflüchteten über das eigene Leben noch weiter eingeschränkt werden soll. Die Karte wird monatlich aufgeladen, erlaubt jedoch keine eigenen Überweisungen und nur teilweise Bargeldabhebungen und kann mit weiteren Einschränkungen einhergehen. Ab 2025 wird die Bezahlkarte dem Senat zufolge in Berlin eingeführt. So wie viele andere soziale Organisationen kritisieren wir die Bezahlkarte nicht nur, weil sie Schutzsuchende diskriminiert und ihnen das Leben erschwert, sondern auch, weil es für die Annahmen und Argumente zur Bezahlkarte keine Faktenbasis gibt. So gibt es etwa kein Wissen dazu, wie viel Geld bislang aus den AsylBLG-Leistungen tatsächlich ins Ausland überwiesen wird – was die Bezahlkarte verhindern soll. Dass die Bezahlkarte nicht den von einigen Politiker:innen behaupteten Abschreckungseffekt für Menschen auf der Flucht haben wird, wissen wir aus unserer tagtäglichen Arbeit genauso wie aus der Forschung: Menschen fliehen nicht, weil Sozialleistungen in Form von Bargeld winken, sondern weil sie Schutz suchen.

Siehe auch ProAsyl zu den menschenrechtlichen Eckpunkten zur Bezahlkarte  und das Statement der Wohlfahrtsverbände zur Einführung der Bezahlkarte in Berlin.