Berlin, 07.06.2023

Am 8./9. Juni 2023 beraten die EU-Innenminister:innen über die Zukunft des Asylrechts in der EU. Beschlossen werden soll die „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die drastische Beschränkungen für das europäische Asylrecht und für die menschenrechtliche Situation an den europäischen Außengrenzen mit sich zu bringen droht. Dagegen finden in diesen Tagen zahlreiche Proteste in sozialen Medien und auf der Straße statt, an denen sich Menschenrechtsorganisationen und viele Persönlichkeiten beteiligen.

Seit geraumer Zeit plant die EU, Grenzverfahren an den europäischen Außengrenzen einzuführen; 2020 hat die EU-Kommission das Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Die Idee dahinter: Schutzsuchende Menschen sollen bereits an den Außengrenzen der EU festgesetzt werden und in schnellen Grenzverfahren auf legale Einreisegründe und Schutzbedürftigkeit überprüft werden.  Bis zum Abschluss dieses Verfahrens können sie inhaftiert werden. Dies wird auch Kinder betreffen. Mit dem Paket drohen allen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen, eine Verschärfung des Dublin-Systems und letztendlich die Abschaffung des Asylrechts in seiner bestehenden Form.

Durch das neue Gesetzespaket könnten EU-Staaten Abkommen mit anderen Staaten schließen, die mit dem zwischen Ruanda und Großbritannien vergleichbar wären, dem zufolge abgelehnte Geflüchtete ungeachtet ihres Herkunftslandes nach Ruanda abgeschoben werden können. Dies wird zu einer weiteren Zunahme erheblicher Menschenrechtsverletzungen und willkürlichen Abschiebungen in unsichere Herkunfts- und Drittstaaten führen. Geflüchtete könnten sogar in Drittstaaten abgeschoben werden, in denen sie noch nie zuvor waren.

 

Das perfide Dublin-System, das zu rechtswidrigen und inhumanen Abschiebungen führt, wird weiter verschärft, wodurch Unterstützungssysteme wie Kirchenasyl kaum noch möglich sein werden. Das Gesetzespaket verhindert in einer Krisenverordnung den Zugang zum Asylverfahren und ermöglicht die Legitimierung der Praxis illegaler Pushbacks als präventiven Grenzschutz. Deutschland hat, wie alle anderen EU Staaten auch ein Veto-Recht, doch Nancy Faeser treibt den Plan voran. Die Vorentscheidung fällt am Donnerstag den 08.06..

Am 08.06.2023 um 18:00 Uhr wird eine gemeinsame Kundgebung mit Redebeiträgen, Musik und Performance vor dem Verbindungsbüro des EU-Parlaments, Unter den Linden 78 in Berlin stattfinden, um ein Zeichen gegen den Asylkompromiss 2.0 zu setzen.

 

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Vanessa Höse

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