Wir informieren aufgrund der zahlreichen Anfragen zum Thema Ausreise aus Afghanistan über die aktuelle Situation und Kontaktwege zum Auswärtigen Amt. Aktuelle Informationen sind außerdem auf der Seite des Niedersächsischen Flüchtlingsrats zu finden.

Die folgenden Infos finden sic hier auf Farsi: FARSI_Ausreise-aus-Afghanistan_Aktuelle-Informationen.

Für Ortskräfte deutscher Organisationen/Einrichtungen sowie Afghan*innen mit deutschem Aufenthaltstitel stellt das Auswärtige Amt hier Informationen zur Verfügung.

Nach unseren Informationen gilt als Ortskraft, wer ab 2013 beim deutschen Ersatzkontingent der Resolute Support Missionoder beim German Police Project Team tätig war, außerdem Personen, die in den letzten zwei Jahren beim Auswärtigen Amt, bei vor Ort tätigen Durchführungsorganisationen des BMZ oder bei der GIZbeschäftigt waren.

Derzeit ist nicht geplant, Personen zu evakuieren, die auf die Familienzusammenführung warten. Diese sollen sich nach Auskunft das AA an die jeweilige Auslandsvertretung wenden, bei der sie den Visumsantrag gestellt haben. Wir setzen uns dafür ein, dass es für diesen Personenkreis zügig eine Lösung gibt, etwa im Wege eines Humanitären Aufnahmeprogramms gibt.