Helfende im Handlungsfeld der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen und Folterüberlebenden müssen in der täglichen Praxis nicht nur mit schwersten Schicksalen und Symptomen, sondern zudem auch mit schwierigen Rahmenbedingungen wie unsicheren Aufenthaltsstati und begrenzten Ressourcen umgehen. Im Lichte der kontrovers diskutierten Themen „Burnout" und „Sekundäre Traumatisierung" werden wir auf der diesjährigen BAfF-Tagung Möglichkeiten der Vorsorge und des Umgangs mit Überforderung und Belastung sowie nicht zuletzt die Chancen auf eigenes Wachstum reflektieren.
Mehr dazu bei BAfF- Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
Zwischen September 2008 und Februar 2010 waren Mitarbeiterinnen von XENION an einem einzigartigen Selbs-Evaluationsproject beteiligt. Zentrale Ziele waren die Entwicklung von europäischer Normen in Bereichen der Dokumentation, des Trainings, der Prävention und des Lobbyings in der Arbeit mit Folteropfern. Finanziert wurde das Projekt vom European Refugee Fund der Europäischen Kommission.
Neben XENION nahmen fünf weitere europäische Rehabilitationszentren als Projektpartner teil - Equator/Amsterdam, Exil/Barcelona, ICAR/Bucharest, Primo Levi/Paris und ZEBRA Graz. Die Koordination übernahm die BAFF, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer in Deutschland. Begleitet wurde das Projekt von zwei erfahrene exterenen Evaluatoren der FU Berlin un der Ulter University in Nord Irland.
Im Zuge des Projektes kam es zu drei großen Treffen, in denen zwei VertreterInnen der jeweiligen Zentren in die Methoden der Selbstevaluation eingeführt wurden. In jedem dieser Arbeitstreffen erhielten die LeiterInnen neue Aufgabenstellungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten für das Team, die an den dafür vorgesehenen Teamtagen zu erfüllen waren.
Diese Teamtage wurden von den Beteiligten in den Zentren geschätzt, weil sie auf eine neue, bisher ungewohnte Weise die eigene Arbeit beleuchteten und gleichzeitig einen Blick auf die Arbeitsweise anderer KollegInnen in anderen Rehabilitationszentren ermöglichte und so einen Vergleich zuließ.
In allen Zentren engagieren sich KollegInnen aus unterschiedlichen
Berufsgruppen für eine adäquate Behandlung für Opfer von Folter, Krieg und politischer Verfolgung. Die Probleme mit denen sie dabei konfrontiert werden, sind manchmal ähnlich, dann wieder aufgrund von unterschiedlichen historischen Entwicklungen, Konzepten und strukturellen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Zentren und Ländern unterschiedlich.
Wichtig war für die Beteiligten auch zu sehen, was in den einzelnen Zentren in den letzten Jahren bisher schon erreicht und umgesetzt werden konnte und welche positiven und erfolgreichen Methoden und Verfahren durchaus in die eigene Arbeit aufgenommen und umgesetzt werden könnten.
Ansprechpartnerin
Dipl Psych. Silvia Schriefers
Freie Pdsychotherapeutin bei XENION
Tel.: 03 31 01 2463
Silvia.Schriefers@baff-zentren.org
Berliner Psychotherapeutenkammer verankert das
Verbot der Folter in der Berufsordnung
Die Berichte und Bilder aus Guantánamo und Abu Ghuraib haben uns in den letzten Jahren vor Augen geführt, dass die Folter auch im 21. Jahrhundert nicht geächtet ist, sondern in allen ihren schrecklichen Formen auch in und durch Staaten ausgeübt wird, die sich den Menschenrechten nicht grundsätzlich verweigern und demokratisch organisiert sind. Neben der körperlichen Folter werden mehr und mehr psychologische Methoden zur Zerstörung der Persönlichkeit von Menschen und zur Brechung ihres Willens benutzt.
An der Entwicklung und Durchführung dieser Methoden sind Angehörige der verschiedenen Heilberufe beteiligt, vor allem Ärzte und Psychologen.
Auch in Deutschland wird versucht, die Grenze zur Folter zu verschieben oder aufzuheben. Zu erinnern ist hier an die Folterdrohung des Frankfurter Polizeipräsidenten Däschner und die anschließende Diskussion zur Akzeptanz von Folter „in bestimmten Situationen". Ein Argument zur Relativierung der Folterdrohung war, dass selbstverständlich medizinisches Personal anwesend seien müsse. Aber auch an anderer Stelle weiß man den „Nutzen" der Folter zu schätzen, etwa wenn Geheimdienstangehörige Menschen, die in syrischen Foltergefängnissen über Monate gefangen gehalten werden, vor Ort „vernehmen".
Verdienstvollerweise hat der 12. Deutsche Psychotherapeutentag im Mai 2008 eine Proklamation gegen die Folter verabschiedet, nachzulesen auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bundespsychotherapeutenkammer.de). Dort findet man auch Hin-tergrundinformationen zum Thema.
Diese Proklamation hat aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Auf Initiative des Ausschusses „Berufsordnung, Ethik, Menschen- und Patientenrechte" hat die Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer am 26.3.2009 die folgende Ergänzung der Berufsordnung in § 3 beschlossen:
BO § 3 Abs.4: Psychotherapeuten beachten die Menschenrechte. Insbesondere ist ihnen die aktive und passive Beteiligung an physischer und psychischer Folter verboten. Dazu gehört auch die Begleitung und Beratung bei der Anwendung der Folter, die Drohung mit ihrer Anwendung und die wissenschaftliche Erforschung und Entwicklung von Foltertechniken.
Damit ist Psychotherapeuten nicht nur die aktive und passive Beteiligung an Folter verboten, zugleich besteht dadurch für die Kammer die Möglichkeit der Sanktion bis hin zum Entzug der Approbation, sollte ein Angehöriger der Kammer gegen dieses Verbot verstoßen.
Download Proklamation gegen Folter (PDF)
Download Hintergrundinfo zur Proklamation gegen Folter (PDF)
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