In den letzten Jahren kommt es häufiger vor, dass Rechtsanwälte oder rechtliche Vertreter von Klienten eine klinisch-psychologische oder medizinische Stellungnahme oder Gutachten anfragen, um psychische Folgen von Folter zu dokumentieren bzw. die Auswirkungen z.B. von Sprachlosigkeit beim Asylverfahren zu erläutern.